FrG 1997: § 8 Abs 4 (Erteilung der Einreise- und Aufenthaltstitel; Ehegatten ohne gemeinsames Familienleben; keine Berufung auf Ehe)
§ 34 Abs 1 Z 3 (Ausweisung Fremder mit Aufenthaltstitel; Berufung auf Ehe ohne gemeinsames Familienleben)
§ 36 Abs 1 und Abs 2 Z 6 (Aufenthaltsverbot gegen Fremden; Annahme der Gefährdung öffentlicher Ruhe, Ordnung und Sicherheit aufgrund bestimmter Tatsachen; Zuwiderlaufen von öffentlichen Interessen; bestimmte Tatsache; unrichtige Angaben zwecks Verschaffung einer Einreise- oder Aufenthaltsberechtigung)