AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Änderung der Verfolgungssituation nach Sturz der Taliban, geändertes Vorbringen, neues Vorbringen zu einer Privatverfolgung, keine Rückschlüsse auf Glaubwürdigkeit wegen Änderung der Verhältnisse im Heimatstaat)
§ 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG)