EisbG: § 38 Abs 1 (Bauverbotsbereich für die Errichtung bahnfremder Anlagen)
§ 38 Abs 4 (Ausnahmebewilligung im Bauverbotsbereich, antragsbedürftiger Verwaltungsakt; Versagung nur bei entgegenstehenden öffentlichen Verkehrsinteressen)
VwGG: § 34 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation keine; keine Rechtsverletzungsmöglichkeit eines Grundeigentümers in subjektiv-öffentlichen Rechten durch die auf Antrag seines Mieters diesem erteilte Ausnahmebewilligung nach § 38 Abs 4 EisbG zur Errichtung einer Mobilfunkanlage)