Vlbg BauG: § 26 Abs 1 (Nachbareinwendung, taxative Aufzählung, Einhaltung der festgelegten Baunutzungszahl nicht aufgezählt)
§ 56 Abs 3 (Übergangsbestimmung, Veränderungen der Geländeoberfläche vor Inkrafttreten gelten nicht als Veränderungen iSd § 5 Abs 4 Satz 2; gleichheitsrechtlich unbedenklich)