Stmk BauG: § 4 Z 28 (Gebäude, Definition; zu 50 % von Mauerwerk umschlossenes Flugdach)
§ 13 Abs 12 (Vorschreibung größerer Abstände; das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gesundheitsgefährdung der Nachbarschaft)
VwGH 2005/06/0385, 27. 6. 2006