Sbg BautechnikG: § 62 (subjektiv-öffentliche Rechte, keine; erschwerte Erreichbarkeit der Liegenschaft, Schaffung von Kinderspielplätzen; Behauptung einer Durchgangsservitut ist privatrechtliche Einwendung)
VwGH 2005/06/0383, 30. 5. 2006
1. Die Behauptung einer Durchgangsservitut ist eine privatrechtliche Einwendung, auf die im BauVerf nicht Bedacht zu nehmen war. Es bleibt dem Bf unbenommen, sein behauptetes Recht im ordentlichen Rechtsweg durchzusetzen.