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VwGH 2005/06/0355, 2006/06/0150, 30. 5. 2006 (Baurecht)

JudikaturBaurechtZfV 2007/753ZfV 2007, 334 Heft 2a v. 6.6.2007

Stmk BauG: § 40 Abs 1 (rechtmäßiger Bestand von vor dem 1. 1. 1969 errichteten baulichen Anlagen, deren Baubewilligung erforderlich gewesen ist, aber nicht nachgewiesen werden kann)

VwGG: § 54 (Kostenersatz, keiner im Falle einer Wiederaufnahme gemäß § 45 Abs 1 Z 4 VwGG)

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