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VwGH 2005/06/0251, 25. 4. 2006 (Baurecht)

JudikaturBaurechtZfV 2007/748ZfV 2007, 333 Heft 2a v. 6.6.2007

Tir BauO 2001: § 6 Abs 9 lit c (Abstände baulicher Anlagen; Änderung des Verwendungszwecks eines nach früheren baurechtlichen Vorschriften rechtmäßig bestehenden Gebäudes; keine zusätzlichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten; konkrete Projektsprüfung erforderlich)

VwGH 2005/06/0251, 25. 4. 2006

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