Vlbg BauG: § 7 Abs 1 lit f (Mindestabstände, Abstandsnachsicht, keine stärkere Beeinträchtigung der Nachbarn bei Änderung der Gebäudeverwendung) § 8 (Verwendungszweck von Gebäuden, Verbot einer das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigung oder Gefährdung der Nachbarn)
VwGH 2005/06/0179, 27. 6. 2006