B-VG: Art 144 Abs 1 (Bescheidbeschwerde; Bescheid, Abgrenzungen; Schreiben, mit dem „mitgeteilt“ wird, dass die Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan widerrufen werde und ein Antwortschreiben auf das Ersuchen, den Widerruf aufzuheben; keine Rechtsverletzungsmöglichkeit, Bescheidcharakter der Erledigung offen gelassen; Zurückweisung)
StVO: § 97 Abs 1 (Organe der Straßenaufsicht, Handhabung der Straßenpolizei)