B-VG: Art 140 Abs 1 letzter Satz (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Außerkrafttreten der gesetzlichen Bestimmung; kein Wirksamwerden der bekämpften Bestimmung für Antragsteller)
Tir TourismusG: § 9 Abs 3 idF LGBl 2001/106 (Ausübung der Stimmrechte, Vertretung; Beschränkung der Vertretung für berufsmäßige Parteienvertreter auf fünf Mitglieder; Außerkrafttreten mit 1. 3. 2006)