NÖ ROG 1976: § 1 (Ziele der Raumordnung; Berücksichtigung von Bundesinteressen an der sicheren Verwahrung von Häftlingen; Widmung eines Grundstücks nahe Strafanstalt als Verkehrsfläche privat)
§ 14 Abs 2 Z 11 (Flächenwidmungsplan, Planungsziele;
§ 16 (Bauland-Sondergebiet-Strafanstalt; Widmung angrenzender Grundstücke unter ausreichender Berücksichtigung des Bundesinteresses an der sicheren Verwahrung der Strafgefangenen; kein Anspruch des Bundes auf gänzliche Freihaltung benachbarter Grundstücke von Bebauung)