Krnt GPlG: § 13 Abs 1 (Änderung des Bebauungsplanes, Verfahren; Auflage des Entwurfes, Verständigung der grundbücherlichen Eigentümer; Wirkungen von Verfahrensmängel; im Einleitungsbeschluss vermuteter Verfahrensmangel nach Ausweis der Akten nicht gegeben)
VfGH, V 104/05, 27. 2. 2006