Stmk BauG: § 119 Abs 3 (Übergangsbestimmung; Widmungsbewilligung nach der früheren Rechtslage, vor 1. 3. 1989 erteilt; Außerkrafttreten mit Ablauf des 1. 3. 1999)
Stmk BauG: § 119 Abs 3 (Übergangsbestimmung; Widmungsbewilligung nach der früheren Rechtslage, vor 1. 3. 1989 erteilt; Außerkrafttreten mit Ablauf des 1. 3. 1999)