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VfGH B 119/05, 4. 3. 2006 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 2007/612ZfV 2007, 278 Heft 2 v. 2.5.2007

NÖ ROG: § 18 Abs 1 (Verkehrsflächen; dem ruhenden oder fließenden Verkehr dienend)

§ 18 Abs 2 (ebenso; erforderlichenfalls nähere Bezeichnung der speziellen Verwendung; Fußwege, Radwege, Reitwege, Spielwege, Tankstellen, Raststätten, Flächen für den Straßendienst)

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