WaffG: § 8 Abs 1 Z 3 (Verlässlichkeit; Prognose, dass der Antragsteller Waffen nicht unberechtigten Personen überlassen werde)
§ 25 Abs 3 (Entziehung eines Waffenpasses und einer Waffenbesitzkarte)
Seite 274
WaffG: § 8 Abs 1 Z 3 (Verlässlichkeit; Prognose, dass der Antragsteller Waffen nicht unberechtigten Personen überlassen werde)
§ 25 Abs 3 (Entziehung eines Waffenpasses und einer Waffenbesitzkarte)
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