AVG: § 79 (Verfahrenshilfe, keine; Einbringung einer Berufung nach dem FrG 1997)
VwGH 2005/21/0407 bis 0411, 19. 1. 2006
Die Beschwerde argumentiert, dass aufgrund des VerfahrenshilfeG BGBl 1973/569 eine Änderung des AVG betreffend die Bewilligung der Verfahrenshilfe eingetreten sei und die Vorgangsweise des Gesetzgebers erkennen lasse, dass die in der ZPO zentral normierten Bestimmungen der Verfahrenshilfe auch in sämtlichen anderen Verfahren angewendet werden sollen. Diese echte Gesetzeslücke sei durch analoge Anwendung der Bestimmungen der ZPO zu schließen. Einem „einfachen Normunterworfenen“ sei es nicht möglich, gerade in der komplexen Rechtsmaterie des „Aufenthaltsrechtes“ selbst unter Anleitung eine formal richtige Berufung zu erstatten; insb weil im gegenständlichen Fall auch das „Non-Refoulement-Verbot gemäß der Genfer Konvention“ betroffen sei.