vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2005/07/0017, 20. 12. 2005 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2007/581ZfV 2007, 271 Heft 2 v. 2.5.2007

AVG: § 67 d Abs 1 (UVS hat auf Antrag oder, wenn er dies für erforderlich hält, von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen; Wendung „wenn er dies für erforderlich hält“ ist nach objektiven Kriterien zu interpretieren)

VwGH 2005/07/0017, 20. 12. 2005

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!