AVG: § 73 Abs 2 idF BGBl I 2002/65 (Verletzung der Entscheidungspflicht innerhalb von 6 Monaten, Devolutionsantrag, Übergang der Zuständigkeit auf Oberbehörde bzw UVS; Abweisung des Devolutionsantrages, wenn die Verzögerung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen ist; Verschulden, Begriff; keine unüberwindlichen Hindernisse, wenn auch Mehrparteienverfahren nach KraftfahrlinienG; keine zügige Ermittlungstätigkeit)