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VwGH 2005/03/0065, 6.9.2005 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2007/577ZfV 2007, 270 Heft 2 v. 2.5.2007

AVG: § 68 Abs 1 (Bescheid, Rechtskraft; entschiedene Sache; bei mehreren möglichen Versagungsgründen kommt es auf die Nämlichkeit mit dem dem rechtskräftigen Bescheid zugrunde gelegten Versagungsgrund an)

VwGH 2005/03/0065, 6.9.2005

Hat eine Beh unter mehreren Versagungsgründen einen gewählt, auf den sie ihre Entscheidung stützt, und steht eben dieser Versagungsgrund auch der positiven Erledigung eines neuerlichen Antrages entgegen, dann ist dieser wegen entschiedener Sache zurückzuweisen (VwGH 9. 7. 1990, 89/10/0225).

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