AVG: § 68 Abs 1 (Bescheid, Rechtskraft; entschiedene Sache; bei mehreren möglichen Versagungsgründen kommt es auf die Nämlichkeit mit dem dem rechtskräftigen Bescheid zugrunde gelegten Versagungsgrund an)
VwGH 2005/03/0065, 6.9.2005
Hat eine Beh unter mehreren Versagungsgründen einen gewählt, auf den sie ihre Entscheidung stützt, und steht eben dieser Versagungsgrund auch der positiven Erledigung eines neuerlichen Antrages entgegen, dann ist dieser wegen entschiedener Sache zurückzuweisen (VwGH 9. 7. 1990, 89/10/0225).