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VwGH 2004/06/0109, 29. 11. 2005 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2007/570ZfV 2007, 257 Heft 2 v. 2.5.2007

AVG: § 73 Abs 2 (Devolution; Entscheidung der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde an Stelle der Behörde erster Instanz; kein weiterer Rechtszug, wenn nur zweigliederiger Instanzenzug; Tiroler Gemeindeordnung, Gemeindevorstand Berufungsbehörde; keine andere Berufungsbehörde, auch nicht bei Entscheidung des Gemeindevorstands im Devolutionsweg)

VwGH 2004/06/0109, 29. 11. 2005

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