VStG: § 51e Abs 3 (öffentliche mündliche Verhandlung; Absehen, Gründe, keine; Erforderlichkeit eines gesonderten Antrages, keine; straßenpolizeiliche Übertretungen; Bestreitung der Lenkereigenschaft mit konkreter Gegendarstellung)
VwGH 2005/02/0260, 27. 1. 2006