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VwGH 2005/02/0243, 24. 1. 2006 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2007/556ZfV 2007, 264 Heft 2 v. 2.5.2007

VStG: § 51e Abs 3 (öffentliche mündliche Verhandlung; Durchführungspflicht; Eventualantrag auf Anberaumung ausreichend)

VwGH 2005/02/0243, 24. 1. 2006

In der Berufung hat der Bf beantragt, „die Berufungsbehörde möge I.) das Verfahren ohne Weiteres einstellen, in eventu II.) eine mündliche Berufungsverhandlung anberaumen“.

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