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VwGH 2005/10/0124, 23. 1. 2006 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2007/534ZfV 2007, 260 Heft 2 v. 2.5.2007

VwGG: § 49 Abs 1 letzter Satz (Kostenersatz, Schriftsatz- und Verhandlungsaufwand gebührt nur dann, wenn der Beschwerdeführer tatsächlich durch einen Rechtsanwalt [Wirtschaftsprüfer] vertreten war; sinngemäße Anwendung entgegen dem Wortlaut auch auf die mitbeteiligte Partei)

VwGH 2005/10/0124, 23. 1. 2006

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