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VwGH 2005/18/0514, 15. 11. 2005 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2007/535ZfV 2007, 260 Heft 2 v. 2.5.2007

VwGG: § 34 Abs 1 (Nichterschöpfung des Instanzenzuges; Ausstellung eines Reisepasses; Devolutionsentscheidung; keine Beschränkung des Instanzenzuges; unrichtige Rechtsmittelbelehrung)

VwGH 2005/18/0514, 15. 11. 2005

Hat - wie im vorliegenden Fall - die mit Devolutionsantrag nach § 73 Abs 2 AVG angerufene Beh über den zugrunde liegenden Sachantrag entschieden, dann ist sie nicht als Rechtsmittelbehörde tätig geworden, sodass die für Berufungen geltende Beschränkung des Instanzenzuges gem § 22 Abs 2 PassG nicht anzuwenden ist. Handelt es sich in einem solchen Fall um die E einer SD, dann geht der Instanzenzug - sofern, wie im Beschwerdefall, ein weiterer Rechtszug nicht ausgeschlossen ist - an den BMI (zum FrG 1997 VwGH 24. 4. 2002, 99/18/0208 = ZfVB 2003/1027, 1108 und 1124)

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