VwGG: § 42 Abs 3 (Erkenntnisse; Aufhebung, Rechtsfolgen; „ex-tunc“-Wirkung; Betriebsschließung, Vorschreibung von Barauslagen, Aufhebung der zugrunde liegenden Bescheide)
VwGH 2001/04/0100, 20. 12. 2005
Mit angef B wurden gem § 76 Abs 2 zweiter Satz AVG der bf Partei die der Beh im Zuge der Schließung des Betriebes entstandenen Barauslagen in der Höhe von S 1.303,80 vorgeschrieben.