VwGG: § 13 Abs 1 Z 1 (verstärkter Senat; kein zur Verstärkung führendes Abgehen von bisheriger Rechtsprechung des VwGH, wenn dieser im Anlassfall eines Gesetzesprüfungsverfahrens nunmehr einer verfassungskonformen Auslegung des VfGH folgt)
VwGH 2002/10/0025, 19. 12. 2005