StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest; Aufforderung; Verdacht des Lenkens ausreichend)
VwGH 2006/02/0008, 24. 1. 2006
Nach stRsp des VwGH zu § 5 Abs 2 zweiter Satz StVO (VwGH 21. 10. 2005, 2004/02/0086, 0089), reicht der bloße „Verdacht“, der Aufgeforderte habe ein Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand gelenkt, aus. Soweit der Bf daher gegen seine tatsächliche Lenkereigenschaft argumentiert, geht dies ins Leere.