StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung; hohe Anforderungen an Tatortkonkretisierung, keine; Alkoholisierungssymptome, Feststellungen im Spruch; Darstellung des Weigerungsverhaltens im Spruch; Beeinträchtigung der Atmung, keine; „psychische Komponenten“; Erforderlichkeit eines medizinischen Gutachtens, keine)
VwGH 2004/02/0198, 16. 12. 2005