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VwGH 2005/10/0146, 17. 10. 2005 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2007/490ZfV 2007, 243 Heft 2 v. 2.5.2007

Vlbg SozialhilfeG: § 9 Abs 1 lit a (Ersatz der Sozialhilfekosten durch den Empfänger der Sozialhilfe, wenn er ausreichendes Einkommen oder Vermögen erhält)

§ 9 Abs 2 (kein Kostenersatz nach Abs 1, soweit dadurch der Erfolg der Sozialhilfe gefährdet würde)

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