Oö KAG 1997 idF LGBl 2002/112: § 5 Abs 1 Z 1 (Bewilligungsvoraussetzungen; Bedarf muss gegeben sein)
§ 5 Abs 2 (Bedarfsbeurteilung; teleologische Reduktion des nach dem Gesetzeswortlaut bei der Bedarfsprüfung zu berücksichtigenden Leistungsangebotes: Ausblendung des Leistungsangebotes von Anstaltsambulanzen bei der Bedarfs-prüfung von selbständigen Ambulatorien; kein Anlass von dieser Rechtsprechung abzugehen)