FSG: § 7 Abs 3 Z 1 (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte Tat-sache; wer ein Kraftfahrzeug gelenkt und hiebei eine Übertretung nach § 99 Abs 1 bis 1b StVO begangen hat, auch wenn die Tat nach § 83 SPG zu beurteilen ist)
FSG: § 7 Abs 3 Z 1 (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte Tat-sache; wer ein Kraftfahrzeug gelenkt und hiebei eine Übertretung nach § 99 Abs 1 bis 1b StVO begangen hat, auch wenn die Tat nach § 83 SPG zu beurteilen ist)