KFG: § 103 Abs 2 (Pflichten des Zulassungsbesitzers; Lenkerauskunft; Verweigerung; fortgesetztes Delikt, keines; Gesamtkonzept, keines; bloß einmaliger Entschluss zu wiederholtem gleichartigem deliktischen Tun; Bekanntgabe einer „verantwortlichen Person“ mangels Eruierbarkeit des Lenkers; ausreichende Auskunft, keine)
VwGH 2005/02/0125, 16. 12. 2005