Stmk JagdG 1986: § 1 idF LGB l 1991/71 (Jagdausübungsberechtigter ist im Falle der Verpachtung einer Eigenjagd der Pächter, nicht der Verpächter)
§ 50 Abs 3 (Genehmigung von Fütterungsanlagen für Rotwild, keine Parteistellung der in angrenzenden Jagdgebieten Jagdausübungsberechtigten)