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VwGH 2002/10/0114, 19. 12. 2005 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 2007/449ZfV 2007, 227 Heft 2 v. 2.5.2007

StudFG 1992: § 8 Abs 1 Z 1 (Einkommen ist das Einkommen iSd § 2 Abs 2 EStG 1988; dazu gehört auch der 13. und 14. Monatsgehalt)

§ 9 (Hinzurechnungen zum Einkommen)

EStG 1988: § 2 Abs 2 (Einkommen, Gesamtbetrag der Einkünfte der in Abs 3 aufgezählten Einkunftsarten)

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