TiertransportG-Straße: § 8 (Haltung während des Transportes, Sorgfaltspflicht für das Wohlbefinden der Tiere; gemeinsame Transporte, Vorsorge gegen Gefährdungen)
§ 16 Abs 3 Z 2 idF BGBl 2002/32 (Übertretung; wer als Lenker dem § 8 zuwiderhandelt)
VStG: § 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch; Konkretisierung der Straftat, bei Unterlassungsdelikten durch Individualisierung der unterlassenen Handlungen)