FrG 1997: § 61 Abs 1 (Schubhaft; Sicherung der Abschiebung; Undurchführbarkeit; Abschiebungshindernis bei Beginn der Schubhaft erkennbar; ungeklärte Staatsangehörigkeit und Identität; Fehlen eines Reisedokumentes)
VwGH 2005/21/0019, 17. 11. 2005
In der Beschwerde wird ua geltend gemacht, dass sich die Botschaft des Sudan mehrfach geweigert habe, für den Bf Dokumente auszustellen; er selbst habe 2003 erfolglos versucht, von der sudanesischen Botschaft ein Reisedokument zu erhalten. Eine Abschiebung (in den Sudan) sei somit nicht möglich, weshalb die Schubhaft nicht zur Sicherung der Abschiebung dienen könne und von daher nicht iSd § 61 Abs 1 FrG notwendig sei.