AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; fehlender Anspruch auf staatliche Wiedergutmachung kriegsbedinger Schäden, kein Asylgrund; Aufenthalt außerhalb des Heimatortes, Zustand interner Vertreibung, Prüfung der Zumutbarkeit der inländischen Schutzalternative)
§ 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG)