FrG 1997: § 36 Abs 2 Z 6 (Aufenthaltsverbot, befristetes; unrichtige Angaben über die Person; Verschweigen des Scheidungsurteiles)
VwGH 2003/18/0297, 15. 11. 2005
1. Die Bf stellt nicht in Abrede, dass - wie sich aus dem Verwaltungsakt ergibt - ihre am 25. 3. 1995 vor der Ortskanzlei Dorf Lukavac, Gemeinde Valjevo, geschlossene Ehe mit dem damals jugoslawischen Staatsbürger Dragan M. mit Urteil des Gemeindegerichts in Valjevo (Republik Serbien) vom 18. 8. 2000 geschieden worden ist. Erst in der Folge bewilligte das BG Leopoldstadt mit dem Beschluss vom 27. 2. 2001 aufgrund des schriftlichen Adoptionsvertrages vom 7. 12. 2000 die Annahme des - im Beschluss als „geschieden“ bezeichneten - Dragan M. an Kindesstatt durch die Wahleltern Prodan und Milanka D.