ForstG: § 16 Abs 1 (Waldverwüstung; Verbot richtet sich gegen jedermann)
§ 16 Abs 3 (Maßnahmen zur Abstellung der Waldverwüstung; forstpolizeilicher Beseitigungsauftrag an den Verursacher der Waldverwüstung)
VwGH 2002/10/0232, 21. 11. 2005
ForstG: § 16 Abs 1 (Waldverwüstung; Verbot richtet sich gegen jedermann)
§ 16 Abs 3 (Maßnahmen zur Abstellung der Waldverwüstung; forstpolizeilicher Beseitigungsauftrag an den Verursacher der Waldverwüstung)
VwGH 2002/10/0232, 21. 11. 2005