BDG: § 75a Abs 2 Z 2 lit c (Berücksichtigung des Karenzurlaubes für zeitabhängige Rechte, Ausbildung für die dienstliche Verwendung; künftige Verwendung)
VwGH 2002/12/0251, 14. 12. 2005
1. Da die Bescheide über die Gewährung eines Karenzurlaubes keinerlei Feststellungen über die für die Stattgebung der Anträge maßgeblichen Gründe enthalten, stellen der Rückgriff auf die Anträge des Beamten auf Gewährung von Karenzurlauben sowie auf sonstige Unterlagen, die dem Verfahren zugrunde lagen, geeignete Mittel für die Beantwortung der Frage dar, ob die Voraussetzungen für die Anrechnung der Zeiten der Karenzurlaube gegeben sind oder nicht (VwGH 20. 12. 1995, 94/12/0104; 24. 3. 1999, 97/12/0291; 19. 9. 2003, 2001/12/0242).