Stmk BauG: § 43 Abs 2 Z 7 (Bauwerk, Planung und Ausführung; dass es in gestalterischer Bedeutung dem Straßenbild, Ortsbild, Landschaftsbild gerecht wird; Maßstab der Durchschnittsbetrachter; Gebäude mit architektonischer Qualität und Originalität, ohne Vergleichbares in der Gemeinde; atypisches Aussehen allein hindert nicht Zulässigkeit)
VwGH 2005/06/0095, 19. 12. 2005