Vlbg BauG: § 14 Abs 1 (Benützung fremder Grundstücke; zur Durchführung von Bauvorhaben oder für Beförderung von Baumaterialien notwendig und Arbeiten auf andere Weise nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohen Mehrkosten durchzuführen; 2,55 m breite Zufahrt zum Baugrundstück; Beförderung des Baumaterials nur mit den breitesten Lkw nicht möglich, mit anderen jedoch schon)