Stmk BauG 1995: § 26 Abs 1 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Abwehr von Lärmimmissionen; Z 1 Einhaltung der Flächenwidmung, soweit Immissionsschutz damit verbunden, Z 2 iVm § 13 Abs 12 Abstände, Z 3 Schallschutz; Flächenwidmungskategorie, die die Einhaltung des Widmungsmaßes erfordert, keine Bedachtnahme auf die konkrete Ist-Situation; eingeschränkte Prüfung bei ausschließlicher Berufung auf Z 1 in der Beschwerde, keine Prüfung hinsichtlich Ist-Situation, die nach § 13 Abs 12 zu berücksichtigen wäre; Fahrbewegungen auf dem Baugrundstück, Berücksichtigung auch der nach Ende der Betriebszeit eines Cafes zu erwartenden Fahrbewegungen)