Stmk BauG 1995: § 41 (vorschriftswidriger Bau, Beseitigungsauftrag; Miteigentum mehrerer Personen; Bestehen einer Agrargemeinschaft irrelevant, solange an Eigentumsverhältnissen nichts geändert; agrargemeinschaftliches Grundstück; Auftrag an die Miteigentümer, Vollstreckung nur, wenn an alle ergangen)
Stmk AgrGG: § 1 Abs 4 (agrargemeinschaftliche Grundstücke, Nutzung; keine Änderung an den Eigentumsverhältnissen)