Tir BauO 2001: § 20 Abs 2 lit a (anzeigepflichtige Bauvorhaben; untergeordnete Bauteile; Werbekasten)
§ 22 Abs 3 (ebenso; Untersagung binnen eines Monats nach Vorliegen der Bauanzeige, wenn es unzulässig ist; Fristenlauf ab Vorliegen einer vollständigen Anzeige)