ASchG: § 130 Abs 1 Z 1 (Strafbestimmungen; Arbeitgeber, unter anderem Unterlassung dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer bei ernster und unmittelbarer Gefahr entsprechend § 3 Abs 3 vorgehen können; Unterlassungsdelikt; entsprechende Tatanlastung, keine)
VwGH 2005/02/0222, 27. 1. 2006 (Amtsbeschwerde)