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VwGH 2005/02/0158, 27. 1. 2006 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 2007/333ZfV 2007, 184 Heft 2 v. 2.5.2007

ASchG: § 35 Abs 1 Z 5 (Benutzung von Arbeitsmitteln; Pflichten des Arbeitgebers; Verhinderung der Benutzung von Arbeitsmitteln bei vorliegenden Beschädigungen die Sicherheit beeinträchtigen können oder bei mangelnder Funktionsfähigkeit von Schutz und Sicherheitseinrichtungen; Anforderungen an Tatumschreibung)

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