ApG: § 48 Abs 2 (Einspruch der Inhaber der öffentlichen Nachbarapotheken gegen Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke; „Inhaber“ ist betreibende Kommanditgesellschaft, nicht deren Konzessionär)
§ 51 Abs 3 (Berufung gegen Neuerrichtungskonzession, wie vorhin; Zurechnung einer vom Konzessionär erhobenen Berufung)