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VfGH B 440/05, 2. 11. 2005 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2007/279ZfV 2007, 137 Heft 1 v. 1.3.2007

VStG: § 51e Abs 3 (Absehen von einer Berufungsverhandlung; Gründe; rechtsfreundlich vertretene Partei, keine; kein konkludenter Verhandlungsverzicht; bei Unterbleiben einer Belehrung über die Antragsmöglichkeit)

VfGH B 440/05, 2. 11. 2005

Unter den Umständen des Beschwerdefalles kann das Verhalten des Bf nicht als schlüssiger Verzicht auf sein Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor einem Tribunal gemäß Art 6 Abs1 MRK gedeutet werden:

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